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Du kommst zum Auto und merkst: Jemand hat dich komplett zugeparkt. Kein Zettel hinter der Scheibe, kein Fahrer weit und breit. Du brauchst dringend weg, aber dein Auto kommt keinen Zentimeter aus der Lücke. Wir alle kennen diese Frustration.
Aber welche Rechte hast du eigentlich in dieser Situation? Darfst du das Auto abschleppen lassen? Wer zahlt die Kosten? Und wie erreichst du den Fahrer, ohne seine Nummer zu haben?
In diesem Ratgeber erfährst du alles über deine rechtlichen Möglichkeiten, praktische Lösungsansätze und wie moderne Technologien wie DriveTag solche Situationen von vornherein verhindern können.
Die Situation: Auto zugeparkt und kein Fahrer in Sicht
Es gibt verschiedene Szenarien, in denen du zugeparkt werden kannst. Die rechtliche Bewertung hängt stark davon ab, wo und wie du zugeparkt wurdest:
Szenario 1: Privatparkplatz oder Einfahrt
Jemand steht auf deinem privaten Stellplatz oder blockiert deine Einfahrt. Das ist der klarste Fall – hier hast du die stärksten Rechte, da das Fahrzeug unberechtigt auf deinem Grundstück steht.
Szenario 2: Öffentliche Parkbucht
Du stehst korrekt in einer öffentlichen Parkbucht, aber ein anderes Auto parkt so ungünstig, dass du nicht mehr rauskommst. Hier ist die Rechtslage komplizierter, da beide ein gleichwertiges Nutzungsrecht haben.
Szenario 3: Tiefgarage oder Firmenparkplatz
In einem Mehrparteienhaus oder auf einem Firmenparkplatz wirst du von einem anderen Mieter/Kollegen zugeparkt. Hier kommt es auf die Hausordnung und bestehende Vereinbarungen an.
Die Realität
In den meisten Fällen ist das Zuparken keine böse Absicht, sondern Unachtsamkeit oder eine Notlage. Vielleicht musste der Fahrer schnell seinen Kofferraum ausladen, ein Kind abholen oder hatte selbst keine andere Möglichkeit zu parken.
Deshalb gilt: Ruhe bewahren und erst mal versuchen, den Fahrer zu erreichen. Eskalation sollte der letzte Ausweg sein.
Deine rechtliche Lage
Das deutsche Verkehrsrecht gibt dir verschiedene Rechte und Handlungsmöglichkeiten, abhängig von der Situation. Wichtig ist zu verstehen, welche Grenzen du dabei hast.
Das darfst du
- ✓ Polizei/Ordnungsamt kontaktieren, um den Halter ausfindig zu machen
- ✓ Situation dokumentieren (Fotos, Zeitstempel)
- ✓ Bei privatem Grundstück: Abschleppen auf Kosten des Falschparkers
- ✓ Bei dringenden Notfällen (medizinisch, etc.): Notarzt/Polizei für schnelle Hilfe
- ✓ Schadensersatz bei nachweisbarem Schaden (z.B. verpasster Termin, Kosten)
Das darfst du nicht
- ✗ Das Fahrzeug selbst bewegen oder wegdrücken (Nötigung, Sachbeschädigung)
- ✗ Reifen zerstechen, Lack zerkratzen oder andere Sachbeschädigungen
- ✗ Abschleppen ohne berechtigten Grund (du zahlst dann selbst!)
- ✗ Aggressives Verhalten, Beschimpfungen oder Drohungen
- ✗ Einfach wegfahren und das Auto des anderen beschädigen
Rechtliche Grundlagen
§ 858 BGB (Verbotene Eigenmacht): Du darfst ein fremdes Fahrzeug nicht eigenmächtig bewegen oder beschädigen.
§ 1004 BGB (Beseitigungsanspruch): Bei Beeinträchtigung deines Eigentums (z.B. privater Stellplatz) kannst du die Beseitigung verlangen – notfalls durch Abschleppen.
StVO § 12 (Halten und Parken): Wer unberechtigt parkt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann belangt werden.
Möglichkeiten den Fahrer zu finden
Bevor du drastische Maßnahmen ergreifst, solltest du versuchen, den Fahrer zu erreichen. Hier sind deine Optionen:
1. Kontakt-Aufkleber (DriveTag, QR-Code)
Empfohlen! Immer mehr Autofahrer haben moderne Kontakt-Aufkleber im Auto:
- → DriveTag (QR/NFC): Einfach scannen und den Halter direkt kontaktieren
- → Telefonnummer-Aufkleber: Klassisch, aber weniger datenschutzfreundlich
- → Normalerweise an Windschutzscheibe oder Seitenfenster angebracht
Vorteil: Sofortige Kontaktaufnahme ohne Eskalation – deine Nummer bleibt privat. Der Fahrer kann reagieren und umparken.
2. Anwohner oder Geschäfte befragen
Manchmal kennen Anwohner das Fahrzeug oder haben gesehen, wohin der Fahrer gegangen ist. Bei Geschäften in der Nähe kannst du fragen, ob sie den Fahrer ausrufen können.
3. Polizei oder Ordnungsamt kontaktieren
Die Polizei kann eine Halterabfrage über das Kennzeichen durchführen und versuchen, den Fahrer zu erreichen:
- → Notruf 110: Bei akuten Notfällen (Einfahrt komplett blockiert, medizinischer Notfall)
- → Lokale Polizeidienststelle: Bei nicht-dringenden Fällen
- → Ordnungsamt: Kann Verwarnungsgeld verhängen und abschleppen lassen
Achtung: Die Halterabfrage kann dauern. Bei öffentlichen Parkplätzen hilft die Polizei oft nur eingeschränkt.
4. Notiz am Fahrzeug hinterlassen
Wenn du nicht sofort wegmusst, kannst du eine Notiz mit deiner Nummer hinterlassen. Der Fahrer kann dich dann kontaktieren, sobald er zurückkommt. Formuliere die Notiz sachlich und freundlich.
Wann darfst du abschleppen lassen?
Abschleppen ist die letzte Option und rechtlich nicht immer erlaubt. Du darfst abschleppen lassen, wenn dein berechtigtes Interesse das Interesse des Falschparkers überwiegt.
Abschleppen erlaubt
- ✓Privater Stellplatz: Jemand steht unberechtigt auf deinem privaten Parkplatz
- ✓Einfahrt komplett blockiert: Du kannst dein Grundstück nicht verlassen
- ✓Notfall: Medizinischer Notfall oder andere dringende Gründe
- ✓Alle Mittel ausgeschöpft: Du hast versucht, den Fahrer zu finden (Polizei, Anwohner, etc.)
Abschleppen riskant/verboten
- ✗Aus Rache/Frust: Nur weil du dich ärgerst, ist kein Grund
- ✗Öffentlicher Parkplatz: Beide haben gleiches Nutzungsrecht
- ✗Du kommst noch raus: Auch wenn eng – wenn du rangieren kannst, kein Abschlepprecht
- ✗Fahrer kommt gleich: Wenn absehbar ist, dass der Fahrer in Kürze zurückkehrt
So läuft das Abschleppen ab
Abschleppunternehmen beauftragen
Rufe ein Abschleppunternehmen und erkläre die Situation. Gib Kennzeichen, Standort und Grund an.
Situation dokumentieren
Mache Fotos von der Parksituation, deinem Auto, dem blockierenden Fahrzeug und der Uhrzeit.
Kosten vorstrecken
Du zahlst erstmal die Abschleppkosten (durchschnittlich ca. 150-400 €, je nach Region). Diese kannst du später beim Falschparker zurückfordern.
Kostenerstattung einfordern
Mit Rechnung und Fotos kannst du die Kosten beim Halter geltend machen – notfalls vor Gericht.
Kosten und wer sie trägt
Die Kosten für das Abschleppen sind nicht unerheblich. Hier eine Übersicht:
| Kostenposition | Betrag | Wer zahlt? |
|---|---|---|
| Abschleppkosten | ca. 150-400 € | Zunächst du (in Vorleistung), dann Rückforderung beim Falschparker |
| Verwarnungsgeld | ca. 10-110 € (Stand 2025) | Falschparker (vom Ordnungsamt verhängt) |
| Auslösegebühr (Fahrzeug abholen) | ca. 50-100 € (je nach Region) | Falschparker |
| Standgebühr (pro Tag) | ca. 10-20 € (je nach Region) | Falschparker |
| Schadensersatz (verpasster Termin, etc.) | variabel | Falschparker (wenn nachweisbar) |
Wichtig: Kostenerstattung kann dauern
Die Rückforderung der Abschleppkosten ist oft ein langwieriger Prozess:
- → Du musst den Halter über die Polizei ausfindig machen
- → Schriftliche Aufforderung zur Zahlung (mit Rechnung und Beweisen)
- → Bei Verweigerung: Mahnverfahren oder Klage beim Amtsgericht
- → Prozess kann Monate dauern
Selbst nie der Zugparker sein
Jeder kann unbeabsichtigt zum Zugparker werden. Mit diesen Tipps minimierst du das Risiko:
Beim Parken achten auf
- ✓ Ausreichend Abstand: Empfohlen sind mindestens 50 cm vor und hinter anderen Fahrzeugen
- ✓ Einfahrten freihalten: Auch wenn du "nur kurz" parkst
- ✓ Markierungen beachten: Nicht auf Privatparkplätzen parken
- ✓ Zweireihig nur im Notfall: Und dann mit Warnblinker und Kontaktmöglichkeit
Erreichbar sein
- ✓ DriveTag anbringen: Erreichbar ohne deine Nummer preiszugeben
- ✓ Telefonnummer-Aufkleber: Falls du keine Datenschutz-Bedenken hast
- ✓ Bei kurzem Parken: Notiz mit Handynummer hinterlassen
- ✓ In der Nähe bleiben: Wenn du jemanden blockieren musst
DriveTag: Immer erreichbar, ohne Nummer preiszugeben
Die meisten Zugpark-Situationen entstehen aus Unachtsamkeit, nicht aus böser Absicht. Wenn der blockierte Fahrer den Zugparker erreichen könnte, wäre das Problem in Sekunden gelöst – ohne Ärger, ohne Abschleppkosten, ohne Eskalation.
Das Problem mit Telefonnummern
- ✗ Deine Nummer ist für alle sichtbar (auch Stalker, Werbeanrufe)
- ✗ Fremde können dich jederzeit anrufen, auch Monate später
- ✗ Keine Kontrolle, wer dich kontaktiert
- ✗ Bei Nummer-Wechsel muss der Aufkleber erneuert werden
Die DriveTag-Lösung
- ✓ Immer erreichbar: Ohne deine Telefonnummer preiszugeben
- ✓ QR & NFC: Scannen und direkt Nachricht schicken
- ✓ Du entscheidest: Ob und wann du antwortest
- ✓ Lebenslang gültig: Auch bei Nummer-Wechsel
So funktioniert DriveTag
DriveTag anbringen
Einmalig im Auto anbringen – dauerhaft gültig, wetterfest, unauffällig
Code scannen
Andere scannen den QR/NFC-Code mit dem Handy – kein App-Download nötig
Nachricht erhalten
Du bekommst die Nachricht per SMS/E-Mail/App – deine Nummer bleibt privat
DriveTag hilft in vielen Situationen
Zugeparkt
"Dein Auto blockiert meine Ausfahrt, kannst du bitte umparken?"
Licht an
"Hey, deine Scheinwerfer sind noch an – Batterie könnte leer werden"
Unfall/Schaden
"Jemand hat deinen Außenspiegel gestreift – hier sind die Details"
Weniger Ärger beim Zuparken
Mit DriveTag bist du für andere erreichbar – ohne deine Telefonnummer preiszugeben. Schütze deine Privatsphäre und reduziere Eskalationen.
Jetzt DriveTag entdeckenFazit: Ruhe bewahren und klug handeln
Zugeparkt zu werden ist frustrierend – aber in den meisten Fällen lässt sich die Situation ohne Eskalation lösen. Versuche zuerst, den Fahrer zu erreichen (DriveTag, Polizei, Anwohner), dokumentiere alles und wäge ab, ob Abschleppen wirklich nötig ist.
Auf der anderen Seite: Sorge dafür, dass du selbst nie zum Problem wirst. Ein DriveTag-Aufkleber kostet wenig, kann aber verhindern, dass dein Auto abgeschleppt wird oder du unwissend jemanden blockierst.
Am Ende geht es um gegenseitigen Respekt und moderne Lösungen für alte Probleme. DriveTag macht genau das möglich.
Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Die angegebenen Kosten sind Durchschnittswerte (Stand 2025) und können je nach Region und Anbieter variieren. Rechtliche Regelungen können sich ändern. Bei konkreten rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder eine entsprechende Beratungsstelle.