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Du kommst zu deinem Auto zurück und entdeckst eine Delle, einen Kratzer oder einen fehlenden Spiegel? Oder noch schlimmer: Du hast selbst beim Ausparken ein anderes Fahrzeug touchiert? Keine Panik – in diesem Guide erfährst du genau, wie du in beiden Situationen richtig handelst.
Parkschäden gehören zu den häufigsten Schadensfällen im Straßenverkehr. In Deutschland ereignen sich laut Statistischem Bundesamt jährlich rund 2,5 Millionen Verkehrsunfälle, davon etwa 2,2 Millionen mit reinem Sachschaden – viele davon beim Parken. Die jährlich rund 33.000 Eintragungen wegen Unfallflucht im Fahreignungsregister zeigen: Viele Verursacher handeln falsch. Die meisten Parkschäden liegen unter dem durchschnittlichen Kfz-Schaden von 4.000 Euro (laut GDV) – sind aber rechtlich trotzdem relevant. Wer falsch handelt, riskiert bei Unfallflucht ein Bußgeld, Punkte in Flensburg und sogar eine Freiheitsstrafe.
Dieser Artikel zeigt dir Schritt für Schritt, was zu tun ist – ob als Verursacher oder Geschädigter.
1. Parkschaden entdeckt – Was jetzt?
Du entdeckst einen frischen Schaden an deinem geparkten Auto. Der Verursacher ist nicht mehr da. Jetzt ist schnelles und strukturiertes Handeln gefragt:
Sofort-Checkliste für Geschädigte:
- 1. Umgebung absuchen: Gibt es einen Zettel mit Kontaktdaten? Notiere sofort die Info.
- 2. Fotos machen: Schaden aus mehreren Winkeln, Gesamtsituation, Parkposition, evtl. Lackspuren.
- 3. Zeugen suchen: Frage Passanten, Ladenbesitzer, Nachbarn – Namen und Telefonnummer notieren.
- 4. Polizei informieren: Bei Fahrerflucht (kein Zettel) ist eine Anzeige nötig für die Versicherung.
- 5. Versicherung melden: Innerhalb von einer Woche deinen Kaskoversicherer informieren.
Wichtig: Kein Zettel = Unfallflucht
Wenn der Verursacher keine Kontaktdaten hinterlassen hat, ist das rechtlich Unfallflucht (§ 142 StGB). Ohne Polizeianzeige wird deine Kaskoversicherung den Schaden nur mit Selbstbeteiligung regulieren.
2. Parkschaden verursacht – Deine Pflichten
Du hast beim Ein- oder Ausparken ein anderes Fahrzeug beschädigt? Dann hast du gesetzliche Pflichten nach § 142 StGB (Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort). Ein Verstoß gilt als Straftat.
Deine rechtlichen Pflichten als Verursacher
Angemessene Zeit warten
Du musst am Unfallort auf den Geschädigten warten. Was "angemessen" ist, hängt vom Einzelfall ab: Tagsüber in der Stadt mind. 30 Min., nachts oder ländlich reichen auch 15 Min. Bei Bagatellschäden (unter 50 Euro) kann auch kürzer ausreichen.
Zettel mit Kontaktdaten hinterlassen
Wenn niemand kommt: Zettel gut sichtbar hinter der Scheibenwischer klemmen oder ins Türfach. Pflichtangaben: Name, Adresse, Telefonnummer, Kennzeichen, Unfallzeitpunkt, kurze Schadensbeschreibung.
Polizei verständigen
Wenn nach der Wartezeit niemand erscheint, musst du die Polizei informieren (Notruf 110 oder nächste Dienststelle). Die Polizei nimmt deine Daten auf und leitet sie an den Geschädigten weiter.
Versicherung informieren
Melde den Schaden unverzüglich deiner Haftpflichtversicherung. Die reguliert den Schaden am fremden Fahrzeug. Schäden am eigenen Auto trägt deine Kaskoversicherung.
Achtung: Einfach wegfahren ist Unfallflucht!
Wer ohne Zettel und ohne Polizei-Info einfach wegfährt, macht sich strafbar:
- → Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren
- → 3 Punkte in Flensburg
- → Fahrverbot möglich (1-3 Monate)
- → Versicherung kann Rückgriff nehmen (bis zu 2.500 Euro, in schweren Fällen mehr)
3. Die richtige Dokumentation
Ob Verursacher oder Geschädigter: Eine gute Dokumentation ist das A und O für die spätere Schadensregulierung.
Foto-Dokumentation
- ✓ Schaden in Nahaufnahme (mehrere Winkel)
- ✓ Gesamtsituation mit Umgebung
- ✓ Parkposition beider Fahrzeuge
- ✓ Kennzeichen (falls sichtbar)
- ✓ Lackspuren oder Teile am Boden
- ✓ Verkehrsschilder, Parkplatz-Markierungen
Schriftliche Notizen
- ✓ Datum, Uhrzeit, genauer Ort
- ✓ Schadensbeschreibung (Art, Umfang)
- ✓ Wetterbedingungen, Lichtverhältnisse
- ✓ Zeugen: Name, Adresse, Telefon
- ✓ Gegnerische Fahrzeugdaten (falls bekannt)
- ✓ Versicherungsdaten (wenn vorhanden)
Profi-Tipp: Nutze die Sprachnotiz-Funktion deines Smartphones, um schnell alle Details festzuhalten, während du noch am Unfallort bist.
4. Parkschaden bei der Polizei melden
Die Polizei muss in zwei Szenarien informiert werden:
1 Als Verursacher nach der Wartezeit
Du hast gewartet, aber der Geschädigte ist nicht aufgetaucht und du hast einen Zettel hinterlassen? Trotzdem musst du die Polizei informieren. Das geht per:
- → Notruf 110 (bei größeren Schäden oder unsicherer Situation)
- → Nächste Polizeidienststelle (persönlich oder telefonisch)
- → Online-Wache (in manchen Bundesländern möglich)
2 Als Geschädigter bei Fahrerflucht
Du entdeckst einen Schaden, aber es liegt kein Zettel vor? Dann liegt Unfallflucht vor. Erstatten Sie Anzeige:
- → Sofort die 110 anrufen (Polizei kann evtl. noch Spuren sichern)
- → Anzeige gegen Unbekannt stellen
- → Aktenzeichen notieren (brauchst du für die Versicherung)
Was die Polizei aufnimmt:
- ✓ Personalien aller Beteiligten
- ✓ Fahrzeugdaten (Kennzeichen, Typ)
- ✓ Unfallhergang (deine Aussage)
- ✓ Schadensbeschreibung
- ✓ Zeugenaussagen
- ✓ Fotos und Beweise
5. Versicherungsmeldung: So geht's
Die Schadensmeldung an die Versicherung ist der letzte wichtige Schritt. Welche Versicherung zuständig ist, hängt davon ab, ob du Verursacher oder Geschädigter bist.
Als Verursacher: Haftpflichtversicherung
Was du melden musst:
- → Unfallzeitpunkt und -ort
- → Hergang des Unfalls
- → Kontaktdaten des Geschädigten
- → Schadensbeschreibung und Fotos
- → Aktenzeichen der Polizei (falls vorhanden)
- → Zeugenangaben
Wichtig:
Deine Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt den Schaden am fremden Fahrzeug. Schäden am eigenen Auto werden nur über deine Kaskoversicherung abgedeckt. Beachte: Die Schadenskosten sind in den letzten zehn Jahren laut GDV um über 60 Prozent gestiegen.
Folgen für deine Versicherung:
- ⚠ Schadenfreiheitsklasse sinkt (oft um 6+ Stufen)
- ⚠ Beitrag steigt im nächsten Jahr deutlich
- ✓ Bei Unfallflucht: Versicherung kann bis zu 2.500 € Rückgriff nehmen
Als Geschädigter: Zwei Wege zur Schadensregulierung
Verursacher bekannt (Zettel vorhanden)
Du kontaktierst die Haftpflichtversicherung des Verursachers direkt:
- ✓ Kein Nachteil für deine eigene Versicherung
- ✓ Keine Selbstbeteiligung
- ✓ Volle Kostenerstattung
- ✓ Auch Mietwagenkosten werden übernommen
Fahrerflucht (kein Zettel)
Du wendest dich an deine eigene Kaskoversicherung (Voll- oder Teilkasko):
- ⚠ Selbstbeteiligung wird fällig (meist 150-500 €)
- ⚠ Polizei-Anzeige nötig (Aktenzeichen vorlegen)
- ⚠ Evtl. Rückstufung SF-Klasse (abhängig vom Tarif)
- ✓ Schaden wird dennoch reguliert
Frist beachten!
Melde den Schaden innerhalb von einer Woche bei deiner Versicherung. Manche Verträge verlangen eine Meldung innerhalb von 48 Stunden. Prüfe deine Versicherungsbedingungen!
6. Häufige Fehler vermeiden
Diese Fehler passieren bei Parkschäden am häufigsten – und können teuer werden:
Fehler 1: Zu kurz warten
Wer nur 5 Minuten wartet und dann wegfährt, macht sich strafbar. Die "angemessene Wartezeit" liegt bei 15-30 Minuten, je nach Situation.
Fehler 2: Unvollständiger Zettel
"Angefahren, melde mich" ohne Telefonnummer oder Name? Das reicht nicht! Der Zettel muss Name, Adresse, Telefon, Kennzeichen und Unfallzeit enthalten.
Fehler 3: Zettel weggeweht
Der Zettel unter dem Scheibenwischer wird vom Wind weggeweht – und rechtlich ist das trotzdem dein Problem. Besser: Zettel ins Türfach legen oder fotografieren als Beweis.
Fehler 4: Keine Fotos gemacht
Ohne Fotos wird es schwer, den Schadenhergang zu beweisen. Mach immer Fotos – auch wenn du der Verursacher bist.
Fehler 5: Polizei nicht informiert
Als Verursacher nach der Wartezeit die Polizei nicht zu informieren ist Unfallflucht – auch wenn du einen Zettel hinterlassen hast.
Fehler 6: Zu spät bei der Versicherung gemeldet
Viele Versicherungen verlangen eine Meldung innerhalb von 7 Tagen. Wer zu spät meldet, riskiert Leistungskürzungen.
Fehler 7: Falsche Versicherung kontaktiert
Als Geschädigter nicht die eigene Haftpflicht, sondern die des Verursachers kontaktieren. Oder bei Fahrerflucht die eigene Kaskoversicherung (nicht Haftpflicht).
Das größte Risiko: Einfach wegfahren
Selbst Bagatellschäden können bei Unfallflucht zu massiven strafrechtlichen und finanziellen Konsequenzen führen.
7. Präventiv handeln: Erreichbar sein ohne Risiko
Die klassische Lösung – ein Zettel mit Telefonnummer hinter dem Scheibenwischer – funktioniert theoretisch. Angesichts von 2,2 Millionen Sachschadensunfällen pro Jahr (Destatis) gibt es praktisch aber massive Probleme:
Problem 1: Der Zettel verschwindet
Wind, Regen oder Unachtsamkeit: Zettel unter dem Scheibenwischer werden oft nicht gefunden. Rechtlich trotzdem dein Risiko.
Problem 2: Deine Nummer ist öffentlich
Wer seine Handynummer auf einen Zettel schreibt, gibt sie an Hunderte Fremde weiter. Spam, unerwünschte Anrufe und Datenschutz-Probleme inklusive.
Problem 3: Du musst überhaupt dran denken
In der Hektik einen Zettel schreiben, Stift suchen, leserlich notieren – das vergisst man leicht. Oder hat gar kein Papier dabei.
DriveTag – Immer erreichbar, niemals Unfallflucht
Ein QR-Code Aufkleber am Auto macht dich automatisch kontaktierbar – ohne dass du deine Nummer preisgeben musst.
Erreichbar & geschützt
Du bist erreichbar, ohne deine Telefonnummer preiszugeben. Kontakt läuft über die SilentLink-Plattform.
Immer aktiv
Kein Zettel schreiben, kein Nachdenken – du bist automatisch erreichbar.
Rechtskonform
Erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen an die Erreichbarkeit.
So funktioniert's
DriveTag QR-Code am Auto anbringen
Jemand scannt den Code bei Bedarf
Du bekommst eine Nachricht oder Anruf
Schaden direkt klären – fertig
Ab 19,95 € – einmalig, keine Abo-Kosten
Zusammenfassung: Die wichtigsten Punkte
! Als Verursacher
- ✓ 15-30 Min. warten
- ✓ Vollständigen Zettel hinterlassen
- ✓ Polizei informieren
- ✓ Fotos machen
- ✓ Haftpflichtversicherung melden
! Als Geschädigter
- ✓ Fotos aus allen Winkeln
- ✓ Zeugen suchen
- ✓ Bei Fahrerflucht: Polizei (110)
- ✓ Versicherung innerhalb 7 Tagen
- ✓ Aktenzeichen notieren